Herzlich willkommen auf unserer interaktiven Verwaltungsseite.
Hier findest Du alle wichtigen Informationen rund um Deine Mitgliedschaft.
Solltest Du Fragen haben, die Dir unsere FAQ-Liste nicht beantwortet, dann wende Dich bitte direkt an die Verwaltung.
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Keine Telefonschleifen Bei uns musst Du nicht minutenlang in Warteschleifen hängen.
Wie Du willst
Du hast die Wahl. Wie sollen wir Dich binnen der nächsten 48h kontaktieren?
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Svenja erklärt Dir wie es geht!
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Häufig gestellte Fragen
Es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen in Abhängigkeit dessen, wann die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde.
Bitte öffne hierfür das Kontaktformular und wende Dich direkt an die Mitgliederverwaltung.
Für die Ärzte ist es oft der leichte Weg, jedoch können wir keine Attests mit der Zeitdefinition "bis auf Weiteres" annehmen. Ein Attest muss immer ein voraussichtliches Ablaufdatum haben. In genau dieser Zeit ruht der Vertrag.
Sollte die vom Arzt angegebene Zeit überschritten werden, wird ein Folgeattest ausgefüllt.
Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von jeglichen Aussetzungszeiträumen unberührt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit und Kündigungsfrist verschiebt sich um die entsprechende Zeit nach hinten.
Eine Ruhezeit für Urlaube gibt es nicht. Jedoch ist nach offizieller Rücksprache eine Übertragung an Freunde oder Familienangehörige möglich. Diese können dann in dem Zeitraum das Angebot des eWNDFitness® genießen.
Bitte klicke hierfür auf den orangen Call-To-Action Button und wende Dich direkt an die Verwaltung.
Nutze in diesem Fall unsere vielfältigen Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite, um Dich direkt an die Mitgliederverwaltung zu wenden.
Laut der aktuellen Rechtsverordnung ist es nicht notwendig, das Ergebnis eines negativen Corona-Test zum Training mitzubringen.
Nutze in diesem Fall unsere vielfältigen Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite, um Dich direkt an die Mitgliederverwaltung zu wenden.
Gar kein Problem. Nach offizieller Rücksprache ist die Übertragung Deines Vertrages an eine/n Freund/in oder Familienmitglieder jederzeit möglich.
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Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren vorübergehenden Verhinderungsgründen kann Deine Mitgliedschaft im gegenseitigen Einverständnis für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden.
Die Kündigungsfrist bleibt von jeglichen Aussetzungszeiträumen unberührt.